Die Recyclingfähigkeits-Designregeln, die Käufer von Kosmetikverpackungen einhalten müssen

Aug 13, 2026

Eine Nachricht hinterlassen

PPWR ist da: Die Recyclingfähigkeits-Designregeln, die Käufer von Kosmetikverpackungen einhalten müssen

1news-1000-1000

Die Verordnung (EU) 2025/40 -, die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, allgemein bekannt unter der Abkürzung PPWR, gilt ab dem 12. August 2026. Verabschiedet am 19. Dezember 2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Januar 2025 und in Kraft seit dem 11. Februar 2025, ersetzt sie ab dem Anwendungsdatum weitgehend die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie 94/62/EG von 1994. wobei ein begrenzter Satz von Bestimmungen der alten Richtlinie den Übergang überdauert.

Für Verpackungslieferanten, die nach Europa verkaufen, wird dies mindestens für die nächsten zwei Jahre in Kundenfragebögen enthalten sein. Die Fragen werden auch schnell konkreter, da die meiste Verwirrung rund um PPWR auf eine Fehlinterpretation zurückzuführen ist.

„Kontaktempfindlich“ bedeutet nicht, befreit zu sein

PPWR klassifiziert Kosmetika als berührungsempfindliche Verpackungen – Artikel 3 Absatz 49 verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über Kosmetikprodukte. Die Ausnahmeliste in Artikel 7 Absatz 4 umfasst Arzneimittel, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika sowie Säuglings- und Spezialnahrung für medizinische Zwecke. Kosmetika sind nicht drauf. Für kosmetische Kunststoffverpackungen gelten daher die gleichen Recyclingpflichten wie für andere Kunststoffverpackungen.

Die Figuren kommen in zwei Schritten. Ab dem 1. Januar 2030 muss kontaktempfindliches PET zu 30 % aus recyceltem Material bestehen, andere kontaktempfindliche Kunststoffe zu 10 %. Ab dem 1. Januar 2040 steigen diese Zahlen auf 50 % und 25 %. Der Inhalt wird pro Verpackungsart oder -format berechnet, gemittelt über eine einzelne Produktionsstätte und ein Kalenderjahr. Durchführungsrechtsakte, in denen die Berechnungs- und Überprüfungsmethodik festgelegt ist, müssen bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen. Die Verordnung sieht auch ein Polster vor: Wenn der entsprechende Durchführungsrechtsakt verspätet eintrifft, verschiebt sich das Startdatum auf den späteren - 1 Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts.

Die praktische Konsequenz für einen Konverter ist kein Harzaustausch. Farbschwankungen von Charge zu Charge, Verschiebungen im Schmelzfluss, der Schweißnahtfestigkeit und der Druckhaftung müssen alle erneut validiert werden, und die Warteschlangen für die Validierung werden bereits länger.

Recyclingfähigkeitsgrade: 2030 ist nicht das Ziel

Artikel 6 sortiert Verpackungen in die Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C. Ab dem 1. Januar 2030 - oder 24 Monate nach den entsprechenden delegierten Rechtsakten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, dürfen nur noch Verpackungen der Klassen A, B oder C in Verkehr gebracht werden. Alles unter C gilt als technisch nicht recycelbar und unterliegt Beschränkungen. Ab dem 1. Januar 2038 wird die Tür wieder enger: Nur A oder B. Auch die Beurteilung selbst verschärft sich. Ab 2030 setzt es auf Design for Recycling; ab 2035 muss es dem Recycling-Design genügen und „im Maßstab recycelt“ werden.

Öffnen Sie eine einzelne Flasche und das Schicksal der gesamten Verpackung hängt von einer Kette von Teilen ab: Basisharz, Farbe, Behältergröße, Verschluss- und Pumpenmaterialien, Barriereschichten, Etiketten und Klebstoffe, Tinten. Eine inkompatible Komponente senkt die Bewertung. Es gibt bereits zwei ausgereifte Frameworks, um genau dies zu bewerten. RecyClass veröffentlicht Design-for-Recycling-Richtlinien, die jede Komponente anhand eines bestimmten Kunststoffrecyclingstroms bewerten. Der APR Design Guide, der seit 1994 von der Association of Plastic Recyclers herausgegeben wird, sortiert jedes Designmerkmal in „bevorzugt“, „schädlich für das Recycling“, „macht die Verpackung nicht recycelbar“ oder „erfordert Tests“ und fasst die Ergebnisse dann in einer Bewertung für die gesamte Verpackung zusammen. Die beiden Organisationen arbeiten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zusammen, um die Kriterien anzugleichen.

Die Kennzeichnungspflicht ab 2028 ist leicht zu unterschätzen

Artikel 12 erfordert ab dem 12. August 2028 eine harmonisierte Materialzusammensetzungskennzeichnung, wobei die Durchführungsrechtsakte bis zum 12. August 2026 fällig sind; Das Mehrwegetikett folgt ab dem 12. Februar 2029. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gestaltungsaufgabe. Sobald die Zusammensetzungs- und Sortierrichtlinien standardisiert sind, müssen Marken, die mehrere SKUs und mehrere Märkte auf einem Basisetikett betreiben, die Rechnung noch einmal durchdenken. Kleine Behälter mit schmalen Druckflächen bekommen es zuerst zu spüren.

Die Minimierung erhält eine Zahl

Artikel 24 macht die Verpackungsminimierung messbar. Ab dem 1. Januar 2030 - oder drei Jahre nach den Durchführungsrechtsakten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, beträgt der maximale Leerraumanteil für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen 50 %. Die Berechnungsmethode muss bis zum 12. Februar 2028 vorliegen. Mehrwegverpackungen sind davon ausgenommen. Bei Beauty sind Geschenksets und E-Commerce-Versender die ersten Kategorien im Fadenkreuz. Die zusätzliche Tiefe, die früher durch Einsätze und Tabletts erzielt wurde, hat jetzt eine Decke.

Wiederverwendungsziele wandern entlang der Transportkette

Artikel 29 legt die Wiederverwendungsanteile ab dem 1. Januar 2030 fest: Mindestens 40 % der Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen für den Transport müssen sich in einem Wiederverwendungssystem befinden, plus mindestens 10 % für gruppierte Kartonverpackungen außer Karton und 10 % für Getränke, mit einem Getränkeziel von 40 % für 2040. Fertige Kosmetikverpackungen erscheinen selten auf dieser Liste. Aber sobald eine Marke ihre Transport- und E-Commerce-Verpackung umgestaltet, ziehen auch die passenden Spezifikationen, die Palettierung und das Schutzdesign mit und die Lieferanten werden mitgezogen.

Was sich sonst noch auf dem Fahrplan bewegt

Artikel 5 Absatz 4 schreibt den kombinierten Grenzwert von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in die Verordnung ein und gilt für Verpackungen und Verpackungsbestandteile. Artikel 5 Absatz 5 schreibt vor, dass Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ab dem 12. August die PFAS-Grenzwerte einhalten müssen. 2026 - Dies ist keine Kosmetikregel, sondern ein klares Signal dafür, wohin die chemischen Kontrollen führen. Die Kommission gab im März 2026 Umsetzungsleitlinien für Betreiber und Mitgliedstaaten und im August 2026 eine FAQ heraus. Ein „Environmental Omnibus“-Vorschlag vom Dezember 2025 würde die Pflicht eines autorisierten Vertreters bei bestimmten grenzüberschreitenden Direktverkäufen an Verbraucher aussetzen; Es liegt noch immer beim Europäischen Parlament und beim Rat und wurde nicht geklärt.

Eine Hintergrundzahl sollte im Auge behalten werden: Der EU-Verpackungsmüll erreichte im Jahr 2022 186,5 kg pro Person, ein Rekordhoch. Diese Kurve, nicht ein einzelnes Treffen, bestimmt das Tempo.

Vier Dinge, die bis 2028 zu tun sind

Erstellen Sie zunächst eine Recyclingfähigkeitsdatei für jeden zum Verkauf stehenden Verpackungsartikel: Material, Gewicht, Farbe, Pumpe und Verschluss, Innenstopfen, Etikett, Klebstoff, Tinte – bewerten Sie dann selbst die Qualität und finden Sie die Komponente, die alles zurückhält. Zweitens: Richten Sie den Kennzeichnungsplan 2028 an den Kunden aus, insbesondere wenn ein Basisetikett mehrere Märkte bedient. Drittens: Abschluss der Prozessvalidierung für recyceltes Harz vor 2027, einschließlich Farbvariation, Verarbeitungsfenster, Schweißnahtfestigkeit und Druckhaftung. Viertens: Fügen Sie den Schwermetallgrenzwert von 100 mg/kg und die PFAS-bezogenen Anforderungen zu den Checklisten für die Eingangskontrolle hinzu.

Die Daten scheinen weit weg zu sein. Nichts auf dieser Liste – Umrüstung einer Struktur, Änderung einer Lieferkette, Wiederholung eines Testprogramms – wird in sechs Monaten erledigt. Das komfortable Fenster ist 2026 bis 2028, nicht 2030.

Zwei bewegliche Teile, die eine Kalendererinnerung wert sind

Artikel 6 wird durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 4 und durch bis zum 1. Januar 2030 fällige Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 5 unterstützt. Bis diese eintreffen, werden die Notengrenzen anhand der Anhang-II-Kategorien und nicht anhand eines veröffentlichten Bewertungsbogens beschrieben, so dass eine frühe Selbstbewertung eine Entscheidung erfordert. Ein Lieferant, der die Gründe für jede Bewertung aufschreibt, wird den Übergang einfacher finden, sobald die Methodik festgelegt ist.

Artikel 7 Absatz 12 fügt einen zweiten zu beachtenden Punkt hinzu. Bis zum 1. Januar 2028 muss die Kommission prüfen, ob die Ausnahmeliste in Artikel 7 Absatz 4 überarbeitet werden muss oder ob Ausnahmen erforderlich sind. Kosmetika blieben im aktuellen Text von den Ausnahmen ausgeschlossen. Das könnte sich in beide Richtungen ändern – und jeder, der eine Roadmap für recycelte Inhalte unter der Annahme erstellt, dass sich daran nichts ändern wird, bezieht eine Position, anstatt eine Regel zu lesen.

Es gibt auch ein Etikettierungsdetail, das die Aufmerksamkeit auf sich zieht. In Artikel 12 wird ab dem 12. August 2028 ein Etikett mit Materialzusammensetzung und am selben Tag ein separates Etikett für den Behälter festgelegt, wobei die Durchführungsrechtsakte bis zum 12. August 2026 fällig sind. Die technische Spezifikation dessen, was tatsächlich auf die Packung kommt, sollte daher im selben Fenster veröffentlicht werden, wenn viele Lieferanten noch mit der Fertigstellung der Werkzeuge beschäftigt sind. Durch die Ausrichtung auf die Marke jetzt und nicht erst nach der Vorlage des Grafik-Briefings entfällt eine vermeidbare Nacharbeitsrunde.

Wie eine komponentenweise Lesung aussieht

Nehmen Sie eine Standard-Airless-Serumpackung. Der Körper besteht aus einem einzigen Harz, was der einfache Teil ist. Die Pumpe enthält eine Feder und ist je nach Anbieter häufig in einer metallfreien oder metallenen Ausführung erhältlich. Die Überkappe kann metallisiert sein. Das Etikett kann druckempfindlich sein und einen Klebstoff verwenden, der für die Attraktivität im Regal und nicht für den Recyclingstrom ausgewählt wurde. Der Innenstopfen ist ein kleines, unscheinbares Teil, das niemand untersucht, bis es in einer Designbewertung auftaucht.

Keine dieser Komponenten ist allein schwer zu ändern. Die Schwierigkeit besteht darin, dass jede Änderung eine Folgewirkung hat: Eine Kunststofffeder verändert die Dosierleistung, das Entfernen der Metallisierung verändert die Regalpräsenz, für die die Marke bezahlt hat, und ein kompatibler Klebstoff kann die Etikettenlieferanten einschränken. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Beurteilung wichtiger als eine frühzeitige Einhaltung. Ein Lieferant, der einer Marke im Jahr 2026 sagen kann, welche Komponente die Qualität nach unten zieht, verkauft technische Dienstleistungen und nicht nur Behälter.